Freiwillige Arbeitgeberleistung

Freiwillige Arbeitgeberleistung

Für Arbeitgeber die ihre Mitarbeiter belohnen und motivieren wollen ist die confera Firmenkarte hervorragend geeignet.

Alternative zur Gehaltserhöhung

Alternative zur Gehaltserhöhung

Die Vorteile der Firmenkarte können sehr gut anstelle einer Gehaltserhöhung genutzt werden, da Arbeitgeber hierbei Lohnnebenkosten sparen.

Persönliche Anlässe

Persönliche Anlässe

In vielen Unternehmen erhält der Mitarbeiter zu persönlichen Anlässen wie Geburtstag oder Geburt eines Kindes ein Geschenk vom Arbeitgeber.

Freiwillige Bonuszahlungen

Freiwillige Bonuszahlungen

Abgesehen von der monatlichen Ladung oder den persönlichen Anlässen kann die Firmenkarte auch für Bonuszahlungen genutzt werden.

Freiwillige Arbeitgeberleistung

Für Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter belohnen und motivieren wollen, ist die confera Firmenkarte hervorragend geeignet. Im Gegensatz zu klassischen Gehaltszahlungen kommt deutlich mehr beim Mitarbeiter an. Ladungen auf der Firmenkarte sind für den Mitarbeiter immer steuerfrei, so dass der volle Ladebetrag ausgegeben werden kann. Je nach gewünschter Ladehöhe sind die Bausteine für den Arbeitgeber auch steuerfrei oder werden pauschal versteuert. Der finanzielle Mehrwert kann voll an den Mitarbeiter ausgeschüttet werden. Alternativ kann die Firmenkarte auch dazu genutzt werden, Liquidität zu sparen. Wenn der Mitarbeiter das gleiche netto wie bei einer klassischen Gehaltszahlung hat, ergibt sich daraus ein beachtliches Einsparungspotential für den Arbeitgeber. Natürlich sind auch Konzepte möglich, bei denen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer profitieren. In diesem Fall erstellt die confera Consulting Ihnen gerne Musterberechnungen. Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern freiwillige Zusatzleitungen wie beispielsweise eine Gehaltserhöhung bieten wollen, haben mit der Firmenkarte ein optimales Medium gefunden.

Mit dem Kommunikationspaket der confera Consulting werden Ihre benefits optimal präsentiert.

Gehalts

optimierung

steuerliche Änderung

Die Firmenkarte kann seit 01.01.2020 nicht mehr für Gehaltsumwandlung genutzt werden. Durch die Änderung des Paragraphen 8 EStG dürfen Sachbezüge in Höhe von maximal 50 Euro nur noch zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn bezahlt werden. Hierbei gibt es auch keinen Bestandsschutz. Arbeitgeber, die bisher die Firmenkarte als Entgeltumwandlung genutzt haben, müssen seit Januar 2020 eine alternative Lösung finden. Gerne unterstützt unser Netzwerk aus Steuer- und Rechtsberatern Sie hierbei. Sprechen Sie uns einfach an, wir erarbeiten eine Lösung mit Ihnen.

unabhängige Vermittlung zahlt sich aus

Bei der Wahl der Produkte zur Gehaltsoptimierung durch innovative Erhöhungen sollten Ihre Interessen im Vordergrund stehen. Da die confera als Vermittler völlig unabhängig von Produktanbietern ist, haben Ihre Wünsche bei uns Priorität. Durch Vereinbarungen mit unterschiedlichen Anbietern können wir Ihnen das Produkt vermitteln, das wirklich Ihren Vorstellungen entspricht. Dabei ist unsere Vermittlung für Sie als Kunden kostenfrei. 

In vielen Unternehmen erhält der Mitarbeiter zu persönlichen Anlässen, wie Geburtstag oder Geburt eines Kindes, ein Geschenk vom Arbeitgeber. Die Wahl des Geschenks sowie die Beschaffung sind mit Aufwand verbunden, leider trifft das Geschenk auch nicht immer den Geschmack des Beschenkten. Die Firmenkarte bietet Abhilfe. Sie können den gewünschten Betrag bis zur steuerlichen Höchstgrenze auf die Karte laden. Der Mitarbeiter hat die freie Auswahl, die Karte beispielsweise bei allen regionalen Akzeptanzpartnern einzusetzen, und sich selbst das gewünschte Geschenk auszusuchen. Damit verringert sich Ihr Aufwand für die Beschaffung des Geschenks und gleichzeitig können Sie sicher sein, dass das Geschenk dem Mitarbeiter auch gefällt. Er sucht es einfach selbst aus.

Persönliche Anlässe des Mitarbeiters

Freiwillige Bonuszahlungen

Bonuszahlungen

Abgesehen von der monatlichen Ladung oder den persönlichen Anlässen kann die Firmenkarte auch für Bonuszahlungen genutzt werden. Hierbei ist es wichtig, dass diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen. Der Mitarbeiter darf noch keinen arbeitsrechtlichen Anspruch auf diese Zahlung haben, damit die Firmenkarte genutzt werden kann. Bis zu einer Grenze von 10.000 Euro pro Mitarbeiter und Jahr kann der Arbeitgeber die Firmenkarte mit Guthaben beladen. Die 10.000 Euro verstehen sich zusätzlich zu den bereits genannten Bausteinen, da ein anderer steuerlicher Paragraph genutzt wird.

Lukrativer Vorteil

Für Mitarbeit, deren Gehalt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, ist Guthaben auf der Firmenkarte besonders lukrativ. Sie zahlen auf dieses Guthaben weder Steuern noch Sozialangaben. Mitarbeiter unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze zahlen auf den Ladebetrag Sozialversicherungsbeiträge. Im Vergleich zu einer Zahlung als Barlohn ist das Guthaben auf der Firmenkarte aber in fast allen Fällen noch immer lukrativer. Gerne berechnen wir Ihnen den Vorteil für den Mitarbeiter und unterstützen Sie bei der Umsetzung.

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Die confera Firmenkarten sind ein beliebtes Medium zur Nutzung von innovativer Vergütung.

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Als weiteren benefit bietet die confera Consulting ihren Kunden Lösungen für die Verpflegung der Mitarbeiter.

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