Steuerliche Änderung seit 01.01.2022
Seit dem 01.01.2022 ist die Firmenkarte nicht mehr deutschlandweit, sondern in der Wunschregion des Mitarbeiters einsetzbar. Die Regionen sind gemäß BMF auf Basis von zweistelligen PLZ-Regionen definiert. Als Region gilt sowohl die eigene zweistellige PLZ-Region als auch die geographisch daran angrenzenden PLZ-Regionen.